09 OktVersicherung gegen Burnout-Risiko?

Ganz aktuell lässt sich in einem Artikel aus der Schweiz in der Aargauer Zeitung über das Burnout Syndrom lesen:

„Burnout-Fälle in Schweizer Unternehmen häufen sich, und das ruft auch die Versicherungen auf den Plan. Unter dem Namen «Swiss Burnout» hat sich ein Verein formiert, der Arbeitnehmer auffordert, eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen – um im Falle eines Burnouts leichter gegen Arbeitgeber und Sozialversicherungen vorgehen zu können.

«Es ist eine generelle Empfehlung, welche die verschiedensten Streitigkeiten abdeckt», sagt Generalsekretär von «Swiss Burnout» Frank Th. Petermann gegenüber der Zeitung «Der Sonntag».

Versicherung für 165 Franken pro Jahr

Die Empfehlung scheint bereits Wirkung zu zeigen: «Bei uns haben die Burnout-Fälle zugenommen», sagt Generali-Sprecherin Nadine Perego.

Die Versicherung bietet für 165 Franken pro Jahr einen Privatrechtsschutz an. «Wir erachten es für Burnout-Patienten als unumgänglich, sich juristisch vertreten zu lassen.»

Den Betroffenen falle oftmals die objektive Handhabung schwer. «Häufig stehen die Rechtsfälle im Bereich Burnout in Zusammenhang mit Kündigungen seitens des Arbeitgebers», sagt Perego. Des Weiteren würden sich diverse komplexe sozialversicherungsrechtliche Fragen stellen.“
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Meine Meinung:
Eine Versicherung, die ausschließlich abgeschlossen werden soll, um rechtliche Ansprüche  gegen Arbeitgeber im Fall einer Burnout-Erkrankung geltend zu machen, löst nicht die Probleme der betroffenen Menschen.  Im Gegenteil.
Das Angebot könnte bestehende Fronten verhärten und die Kommunikation zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ungünstig beeinflussen.
Nach meiner persönlichen Auffassung ist das Angebot kein Zeichen für die Geschäftstüchtigkeit des Versicherers, sondern eher ein Versuch von Geschäftemacherei.

Besser:
Vorbeugen ist besser als ausbrennen.
Wer Warnsignale kennt und rechtzeitig aktiv wird,  kann großen Schaden vermeiden.
Gegen Schmerz, Leid und Verlust von Lebensfreude sind Versicherungen unwirksam.
Entspannung hilft!

Arbeitgeber können staatliche Fördermaßnahmen zur Gesunderhaltung ihrer Angestellten nutzen:
Gemäß § 3 Nr. 34 EStG kann ein Unternehmen 500 € pro Jahr und Mitarbeiter lohnsteuerfrei investieren, um Mitarbeitergesundheit zu fördern.  weitere Information.

‚Für Betroffene empfehle ich im Fall des Verdachts auf ein BurnOut Syndrom sofort Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und gibt im Gegenzug von aufwändigen Selbsttest sofortige  Klarheit!

Ich wünsche Ihnen Sicherheit, die in Ihnen entsteht und wächst!
Besser und besser!

3 Responses so far.

  1. Golda sagt:

    wonderful put up, very informative. I wonder why the opposite experts of this sector do not understand this. You should proceed your writing. I am sure, you have a huge readers‘ base already!

  2. Hallo Gabriele,
    ich schließe mich da ganz deiner Meinung an, Vorbeugen ist auf jeden Fall besser. Wichtig ist die Anzeichen frühzeitig zu erkennen und dann gleich die Notbremse ziehen.
    Schöne Grüße
    Heike

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